Beglaubigte Übersetzung von Urkunden

Übersetzte Dokumente, Verträge und Identitätsnachweise sind wichtige Dokumente, die von Behörden nur anerkannt werden, wenn die Übersetzung beglaubigt wurde. Beglaubigungen von Übersetzungen dürfen nur durch einen vom deutschen Landgericht vereidigten Übersetzer vorgenommen werden.
Dabei beglaubigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, einem Stempel und seiner Unterschrift. Damit ist die Übersetzung ein amtlich anerkanntes Dokument.

Legalisation

Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die "Haager Apostille" ersetzt.

Apostille

Die "Haager Apostille" ist - ebenso wie die Legalisation - die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde. Sie wird jedoch - anders als bei der Legalisation - von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig.

Vor der Übersetzung muss bereits geklärt werden, ob eine Apostille benötigt wird, da auch diese übersetzt werden muss.

Ob eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land Sie die in Deutschland ausgestellte Urkunde verwenden möchten. Sollte die Erteilung einer Legalisation erforderlich sein, erfolgt durch den Präsidenten des Landgerichts lediglich die sog. Vorbeglaubigung, unter Umständen – je nachdem in welchem Land die Urkunde verwendet werden soll – hat anschließend eine sogenannte Endbeglaubigung zu erfolgen

Weitere allgemeine Informationen zu dem Thema „Apostillen und Legalisationen“ finden Sie auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab) sowie des Bundesverwaltungsamts in Köln (www.bundesverwaltungsamt.de ).

Erkundigen Sie sich beim Landgericht oder bei der Botschaft, ob eine Legalisation für Ihr Dokument notwendig ist. So verschwenden Sie keine Zeit.